- Wenn Gegenstände, die wir im Hotel zurückgelassen haben, verloren gehen, sollten wir dies sofort dem Personal melden. Das Hotel kann seine Haftung in keiner Weise einschränken oder ausschließen. Er kann dies weder durch vertragliche Bestimmungen noch durch eine Anzeige oder durch Bestimmungen im Reglement tun. Natürlich ist dies keine unbegrenzte Haftung - sagt newsrm.tv Elżbieta Tyszka, Expertin bei D.A.S Towarzystwo Ubezpieczeń Ochrony Prawnej S.A.
Ausnahmen hiervon bestehen auch dann, wenn der Sachschaden aus der eingebrachten Sache, z.B. Explosion einer touristischen Gasflasche, auf höhere Gewalt oder allein durch Verschulden des Geschädigten oder einer Begleitperson verursacht wurde , bei ihm angestellt war oder ihn besuchte. Was wäre, wenn wir erst nach dem Auspacken des Koffers zu Hause sehen würden, dass wir ausgeraubt wurden? - In diesem Fall kann es ein Problem geben, nachzuweisen, dass der Gegenstand bei uns im Hotel verloren gegangen ist. Wir müssen die Beweise sichern. Hier können Zeugenaussagen, Fotos und Videoüberwachung hilfreich sein. Die Durchsetzung von Ansprüchen wird auch durch die Meldung unterstützt, dass wir zum Beispiel eine große Menge Bargeld oder Wertsachen haben, die beim Einchecken im Hotel mitgenommen wurden - fügt Elżbieta Tyszka hinzu.
Wichtig ist, dass das Hotel bzw. die Pension Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und Gegenstände von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert zur Verwahrung entgegennimmt. Die Verweigerung der Pflege unseres Eigentums können wir nur hören, wenn die Gegenstände ein Sicherheitsrisiko darstellen, für den Hotelstandard zu wertvoll sind und im Verhältnis zur Größe des Hotels zu viel Platz einnehmen. Wenn der Service oder der Hotelbesitzer außerdem verpflichtet ist, unsere Sachen anzunehmen, und sich weigert, dies zu tun, bleibt die Verantwortung bei ihnen. Gleiches gilt bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hotelangestellten beruhen, z.B. wenn der Rezeptionist in der irrigen Annahme, er übergebe Schlüssel an berechtigte Personen, ohne diese zu identifizieren, Schlüssel an Dritte übergibt oder wenn das Zimmermädchen abgereist ist das Fenster im Zimmer offen oder sie hat die Tür nicht geschlossen.
Bei Verlust der Ware ist der Schaden unverzüglich nach Erhalt der Schadensmeldung anzuzeigen und gleichzeitig eine Bestätigung dieser Anzeige zu verlangen. Dabei ist die kurze Verjährungsfrist solcher Ansprüche zu beachten.
Mit den erhobenen Beweisen können wir Schadensersatz für den Verlust unseres Eigentums beantragen. Die uns zustehende Entschädigung ist der Höhe nach auf das Hundertfache des Betrages pro Nacht und Person begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht in zwei Fällen: wenn wir die Überbringung von Wertgegenständen gemeldet haben und das Hotel diese zur Aufbewahrung übernommen oder die Annahme unberechtigt verweigert hat.